Gebots- und Verbotsschilder und Verbotszeichen regeln Befugnisse

Nicht nur im Straßenverkehr, auch auf Firmen- und Betriebsgeländen finden sich viele Gebots- und Verbotsschilder und Verbotszeichen. Diese sind international verständlich, sprachlich ungebunden und werden auch von Analphabeten verstanden. Nicht nur aufgrund dieser Vorteile gegenüber ausgeschriebenen Geboten und Verboten werden diese Schilder eingesetzt, um entsprechende Gefahrstellen zu kennzeichnen. Vorschriften der Gewerbeaufsichtsämter der jeweiligen Länder regeln genau, an welchen Stellen in welchem Betrieb welches Schild gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung zu montieren ist. Hierbei ist zu beachten, dass es für unterschiedliche Räume/Bereiche auch unterschiedliche technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gelten. Diese Regeln werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und treten nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) in Kraft.


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Ein unübersichtlicher Schilderwald weist auf Gebote und Verbote hin

Die Liste der Gebots- und Verbotsschilder und Verbotszeichen gemäß der ISO 7010, der sie entsprechen müssen, ist lang und man verliert schnell die Übersicht bei der Vielzahl an Warnzeichen, Warnschildern, Symbolen und Hinweisschildern. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Hilfestellungen von Behörden oder auch im Internet. Dabei wird streng unterschieden zwischen Gebotsschildern in blau-weißer Farbgebung und Verbotsschildern in rot-weiß-schwarzer Farbgebung. Dass es hier einen Unterschied gibt, bedeutet nicht gleich, dass eins wichtiger als das andere wäre.

Verbotsschilder und Verbotszeichen sollen unmissverständlich klar machen, was nicht erlaubt ist bzw. wo ein Verbot besteht. Diese richten sich oftmals an Unbefugte. Gebotsschilder und Warnschilder dagegen geben klare Anweisung und Information zum korrekten Verhalten im Sinne der Sicherheit und des Arbeitsschutzes und weisen auf Gefahren hin. Eins der meistverwendeten Verbotsschilder ist sicherlich das Schild "Zutritt für unbefugte verboten".

Gebotsschilder sollen Unfälle im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz vermeiden helfen und sie tragen zur Sicherheit bei. Die Piktogramme sind genormt. Die alte DIN 4844-2 wird seit Oktober 2012 durch die neue DIN EN ISO 7010 ersetzt, die die Einheitlichkeit der Gebots- und Verbotsschilder regelt. Beide Schilder blieben nach der Norm-Änderung allerdings farblich unverändert. Gebotsschilder sind mit weißen Piktogrammen (Zeichen bzw. Symbole) auf blauem Grund gestaltet die eine klare Bedeutung haben. Der weiße Farbton ist ebenso wie bei Verbotsschildern RAL 9003, Signalweiß. Das Blau ist RAL 5005, Signalblau. Verbotsschilder bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf runden Schildern mit dickem rotem Rand. Dieser ist in RAL 3001, signalrot, gehalten.

Diese Verbotszeichen und Verbotsschilder sind nach der DIN EN ISO 7010 einheitlich geregelt

·    Allgemeines Verbotszeichen

·    Rauchen verboten

·    Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten

·    Für Fußgänger verboten

·    Kein Trinkwasser

·    Für Flurförderfahrzeuge verboten

·    Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren

·    Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten

·    Berühren verboten

·    Mit Wasser löschen verboten

·    Keine schwere Last

·    Eingeschaltete Mobiltelefone verboten

·    Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall

·    Hineinfassen verboten

·    Schieben verboten

·    Sitzen verboten

·    Aufsteigen verboten

·    Aufzug im Brandfall nicht benutzen

·    Mitführen von Hunden verboten

·    Essen  und Trinken verboten

·    Abstellen oder lagern verboten

·    Betreten der Fläche verboten

·    Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten

·    Verbot, dieses Gerät in der Badewanne, Dusche oder über mit Wasser gefülltem Becken zu benutzen

·    Personenbeförderung verboten

·    Benutzen von Handschuhen verboten

·    Fotografieren verboten

·    Knoten von Seilen verboten

·    Schalten verboten

·    Nicht zulässig für Seitenschleifen

·    Nicht zulässig für Nassschleifen

·    Nicht zulässig für Freihandschleifen und handgeführtem Schleifen

Diese Gebotszeichen sind nach der DIN EN ISO 7010 einheitlich geregelt

·    Allgemeines Verbotszeichen

·    Gebrauchsanweisung beachten

·    Gehörschutz benutzen

·    Augenschutz benutzen

·    Vor Benutzung erden

·    Netzstecker ziehen

·    Weitgehend lichtundurchlässigen Augenschutz benutzen

·    Fußschutz benutzen

·    Handschutz benutzen

·    Schutzbekleidung benutzen

·    Hände waschen

·    Handlauf benutzen

·    Gesichtsschutz benutzen

·    Kopfschutz benutzen

·    Warnweste benutzen

·    Maske benutzen

·    Atemschutz benutzen

·    Auffanggurt benutzen

·    Schweißmaske benutzen

·    Rückhaltesystem benutzen

·    Vor Wartung oder Reparatur freischalten

·    Hautschutzmittel benutzen

·    Übergang benutzen

·    Fußgängerweg benutzen

·    Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen

·    Schutzschürze benutzen

Mindestgröße der Verbotszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab

Das Material der Schilder und Zeichen ist nicht vorgeschrieben. Allerdings muss dies den Gegebenheiten angemessen sein und den Umwelteinflüssen am Anbringungsort widerstehen. Somit ist es durchaus möglich, zwischen Schild oder Aufkleber zu wählen. Es gibt Schilder aus Blech, Folie, aus Kunststoff und auch hochwertige Aufkleber. Die Mindestgröße des Schildes ist abhängig von der erforderlichen Erkennungsweite.

Anders verhält es sich bei Verkehrsschildern. Hier besteht seit vielen Jahren das Bestreben, die Verkehrsschilder auf internationaler Ebene zu vereinheitlichen. Auf deutschen Autobahnen steht im Schnitt alle fast 30 Meter ein Verkehrsschild. Das macht insgesamt rund 20 Millionen Verkehrsschilder auf und an Deutschlands Straßen. Dazu kommen noch einmal 3,5 Millionen Wegweiser.

Privatpersonen dürfen grundsätzlich keine Verkehrsschilder aufstellen. Eine Ausnahme stellt die Sicherung einer Baustelle dar. Auch dies bedarf aber einer vorherigen Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Auch im Straßenverkehr gibt es runde Gebots- und Verbotsschilder, sogenannte Ronden. Aufgrund der neugefassten Straßenverkehrs-Ordnung, die am 1. April 2013 in Kraft trat, wurde der Verkehrszeichenkatalog überarbeitet.

Benötigen Sie für Ihren individuellen Anwendungsfall weitere Informationen, stehen Ihnen unsere Fachhändler gerne beratend zur Seite.