E-COLL - Ölentferner und Reiniger pH-neutral, mit Tiefenwirkung 500ml Sprühflasche
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EAN 4317784313445
Art.-Nr. V00000000067150
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BESCHREIBUNG
Bei diesem ölentferner handelt es sich um ein umweltverträgliches Dekontaminationsmittel für verseuchte ölböden. So wird der ölentferner zumeist zur tiefenwirkenden Reinigung neuer und alter ölverschmutzungen verwendet. Er ist zudem in und auf porösen Betonflächen oder anderen Festböden gut verwendbar.
Sehr wirksam bis zu einer Tiefenwirkung von ca. 20 cm löst der ölentferner ölteilchen tief in den Kapillaren, um sie dann zurück an die Oberfläche zu treiben.
Besonders sparsam reicht 1 Liter je nach Verschmutzung zur Reinigung von ca. 7 m².
GEFAHRENHINWEISE
H318
TECHNISCHE DATEN
Acetonfrei
1 - 1
Ausführung
500-ml-Sprühflasche
Biologisch abbaubar
1 - 1
Branche
Werkstätten - Maschinenbau - Fahrzeugbau - alle Industrien - Handwerk - Anlagenbau - Reinigungsdienstleister - Instandhaltung - KFZ-Werkstätten
Chlorfrei
1 - 1
Dampfdruck (bei 20°C)
23 hPa
Dichte (bei 20°C)
1.01 g/cm³
Einsatzbereich
Öle und Schmierstoffe - Entfernung öliger Verschmutzungen - Entfernung Öl- und fetthaltiger Verkrustungen - Entfernung schmierstoffhaltiger Verschmutzungen
Farbbesonderheit
transparent
Farbe
farblos
Flammpunkt
100 °C
Form
flüssig
H-Satz
H318: Verursacht schwere Augenschäden
Homogenität gegenüber
Fliesen - Metall - Betonbeschichtung - Beton
Inhalt
500
Lebensmitteleignung
0
Lieferform
Sprayflasche
lösemittelhaltig
1 - 1
Norm
DIN 51755 Prüfung brennbarer Flüssigkeiten — Flammpunkt - DIN EN 15794 Prüfung MKW — Bestimmung der Zündtemperatur
Obere Explosionsgrenze (Volumen%)
7.7 %
PG
E-COLL Ölentferner
pH-hautneutral
1
pH-neutral
1
PRODUCT NUMBER
V00000000067150
Richtlinie
67/548/EG Vorschriften für Kennzeichnung gefährlicher Stoffe - RoHS konform — Beschränkung Verwendung gefährlicher Stoffe - 1999/45/EG Angleichung für Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Sicherheitsdatenblatt-Datierung
2023-12-12
Sicherheitsdatenblatt-Pflicht
1
Signalwort
Gefahr
silikonfrei
0
technische Regel
TRGS 903 Biologische Grenzwerte - TRGS 611 Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 Lagerung Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern - TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - TRGS 510 Lagerung Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern - TRGS 611 Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - TRGS 903 Biologische Grenzwerte
Verordnung
GefStoffV Gefahrstoffverordnung. Gefahrstoffe u. Tätigkeiten - REACH — Konformität zur EU-Chemikalienverordnung - 1907/2006/EG (REACH) EU-Chemikalienverordnung - EG 1272/2008 Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Wassergefährdungsklasse
WGK 2 wassergefährdend
Wasserlöslichkeit
löslich