Lösungsmittel - die Lösung für viele Anwendungen
Der Einsatz von Lösungsmittel ist in gewerblichen und privaten Bereich für die Reinigung, Verdünnung oder zum Lösen von Feststoffen notwendig. Bei Malerarbeiten dienen Lösungsmittel als Pinselreiniger, zur Lackverdünnung, als Abbeizmittel oder dazu, Oberflächen von fettigen, öligen oder verharzten Verschmutzungen zu befreien. Auch bei der Entfernung von Farbresten, Klebstoffen oder Dichtstoffen kommen Lösungsmittel zum Einsatz. In dieser Kategorie sind für die vielen unterschiedlichen Einsatzzwecke zuverlässige Lösungsmittel wie Aceton, Terpentinersatz, Spiritus, Verdünnung, Waschbenzin, Klebstoffentferner, Fettlöser oder Harzlöser von renommierten Herstellern verfügbar. Worauf es beim Umgang mit Lösungsmittel zu achten gilt, ist nachstehend zu erfahren.Artikel 1-24 von 65
Mit Lösungsmittel sorgsam umgehen!
Selbst bei der Verwendung von geringen Mengen ist Vorsicht beim Umgang mit Lösungsmitteln oder lösemittelhaltigen Produkten geboten. Beim Reinigen, Entfetten oder bei der Farbentfernung wird Lösungsmittel häufig mithilfe von Lappen, Pinseln oder Spraydosen aufgetragen. Dabei besteht das Risiko, die Gesundheit ernsthaft zu gefährden. Gefährdungen durch Lösemittel sind:
- Einatmen der Dämpfe
- Reizung durch Kontakt (Haut/Augen)
- Verschlucken
- Brand- und Explosionsgefahr
Um die Risiken der Gesundheitsgefährdung beim Umgang mit Lösungsmitteln zu vermeiden, ist die Gefährdung zu beurteilen und für Schutzmaßnahmen zu sorgen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Sicherheitsdatenblätter sowie die Gefahrenpiktogramme zu berücksichtigen. Sie finden die Sicherheitsdatenblätter sowie die Kennzeichnung der Gefahrenpiktogramme auf toolineo.de bei den jeweils angebotenen Lösungsmitteln zum Download, sofern diese gefährdend sind.
Welche Schutzmaßnahmen beim Gebrauch von Lösungsmitteln?
Nach der Beurteilung und Identifizierung der Gefährdungen müssen entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass gefährliche Stoffe grundsätzlich durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden müssen. Zum Beispiel sind brennbare Mittel durch nicht brennbare Mittel auszutauschen, soweit dieses möglich ist. Die durchzuführende Schutzmaßnahmen gliedern sich wie folgt auf:
- Technische Schutzmaßnahmen
- Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen
- Lagerung
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzmaßnahmen
Technische Schutzmaßnahmen umfassen Belüftung, Absaugeinrichtungen, geeignete und sichere Entsorgungs- und Aufbewahrungsbehälter für verwendete Lappen, Bindemittel und spezielles Granulat zur Aufnahme von gegebenenfalls verschüttete Lösemittel sowie die vorschriftsmäßige Kennzeichnung von Aufbewahrungs- und Entsorgungsbehälter.
Um vor Brände und Explosionen zu schützen, sind Lösemittel mit einem Flammpunkt unter 55 C° zu verwenden. Zündquellen wie beispielsweise Rauchen, Motoren oder elektrische Geräte müssen ausgeschlossen werden. Dabei ist auf die Erdung der Gefäße und Arbeitstische zu achten. Feuerlöscher müssen einsatzbereit und gut zugänglich erreichbar sein. Brennbare Lösemittel dürfen nur in einer Menge von maximal 5 l aufbewahrt werden.
Bei der Lagerung von Lösemittel darf weder der Mensch noch die Umwelt gefährdet sein. Lösemittel wie beispielsweise Spiritus, Waschbenzin, Terpentin-Ersatz, Nitroverdünnung oder Aceton gehören sicher aufbewahrt. Dabei ist der Standort der Lagerung zu berücksichtigen. In Fluren, Durchgängen, Treppenhäusern, Fluchtwegen, Sozialräumen und Sanitätsräumen dürfen Lösemittel nicht gelagert werden. Größere Mengen dürfen nur in speziellen Lagerräumen oder Sicherheitsschränken aufbewahrt werden. In den Sicherheitsdatenblättern sind Informationen zur Lagerfähigkeit der jeweiligen Stoffe zu berücksichtigen, soweit diese erforderlich sind. Das können Vorschriften zu Lagerungstemperaturen oder Lagerungsdauer sein.
In den organisatorischen Schutzmaßnahmen sind Verhaltensregeln zum Umgang mit Lösemitteln in Betriebsanweisungen definiert. Dazu gehört die Aufklärung und Unterweisung der Mitarbeiter über die Gefahren und den zu veranlassenden Schutzvorkehrungen.
Die Arbeit mit Lösemitteln erfordert zudem persönliche Schutzmaßnahmen. Dazu gehört das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzbrillen, Gesichtsschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, Atemschutz oder spezieller Schutzkleidung. Die persönliche Schutzausrüstung muss der Betrieb zur Verfügung stellen und regelmäßig auf Mängel überprüfen und gegebenenfalls erneuern.
Ob Abbeizer, Aceton, Waschbenzin, Terpentin-Ersatz oder eine Verdünnung - passende Lösemittel für die unterschiedlichen Einsatzfälle finden Sie in den umfangreichen Sortimenten unserer Fachhändler. Damit Sie auch das richtige Lösungsmittel auswählen, stehen Ihnen auf Wunsch unsere Fachhändler mit kompetenter Beratung für Ihren individuellen Fall zur Verfügung. Für den sicheren Umgang mit Waschbenzin, Terpentinersatz, Spiritus oder anderen Lösungsmitteln finden Sie auf toolineo.de auch eine große Auswahl an Artikeln für die persönliche Schutzausrüstung (PSA).