Der Verbandkasten - Unerlässlich für die Erste-Hilfe!

Der Verbandkasten ist ein unerlässliches Mittel zur Ersten-Hilfe im Notfall. Egal ob für den Betrieb, das Kraftfahrzeug oder in Institutionen. Ein Verbandskasten ist Pflicht und kann bei der Erstversorgung Leben retten. Damit Sie für den Ernstfall gut gerüstet sind, finden Sie in dieser Kategorie eine große Auswahl an Verbandkästen, Erste-Hilfe-Koffer und Verbandtaschen von namhaften Marken wie SÖHNGEN®, CEDEROTH, Holthaus und anderen Herstellern.


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Ist ein Verbandkasten Pflicht?

Laut StVO § 35 ist ein Verbandskasten im Kraftfahrzeug Pflicht. Auch in Betrieben und Institutionen wie Schulen ist ein Verbandskasten Vorschrift. Dabei gilt es, die Norm, die Anzahl und die Mindesthaltbarkeit des Erste-Hilfe Kasten zu beachten. 

Der richtige Einsatz von Verbandskästen

Je nach Betriebsgröße und Personenanzahl müssen ausreichend Verbandskasten zur Verfügung stehen. Für ein Kraftfahrzeug ist ein Verbandkasten nach DIN 131164 vorgeschrieben. In Betrieben wird zwischen zwei Verbandkästen unterschieden. Je nach Größe des Betriebes kommen Verbandskästen nach DIN 13157 Typ C und DIN 13169 Typ E zum Einsatz. Der Verbandskasten nach DIN 13169 Typ E beinhaltet die doppelte Menge an Verbandsmaterial als der Verbandskasten nach DIN 13157 Typ C

In Institutionen wie Schulen oder Kindergärten, ist ein Verbandkasten, der mindestens die Norm DIN 13157 Typ C erfüllt, einzusetzen. Je nach Größe und Art der Schule variiert die Anzahl und die Art der Verbandskästen. In Kindergärten sind Erste-Hilfe Kästen anzuschaffen, die speziell auf Kinder ausgerichtet sind. Bei diesen Erste-Hilfe Kästen ist die Größe auf Kinder angepasst sowie oft auch das Material wie zum Beispiel bei Pflastern, um eine gute Verträglichkeit zu gewährleisten. 

In Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betrieben ab 20 Mitarbeitern, muss ein großer Verbandskasten nach DIN 13169 Typ E oder zwei kleine Verbandskästen nach DIN 13157 Typ C bereitstehen. Zwei große Verbandskästen nach DIN 13169 Typ E sind ab 101 versicherte Beschäftigte vorgeschrieben.

Auf Baustellen und baustellenähnlichen Einrichtungen ist ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 Typ E ab 11 Mitarbeiter erforderlich. Ab 51 versicherte Beschäftigte müssen zwei große Verbandskästen zur Verfügung stehen.

Was muss ein Verbandkasten beinhalten?

Der Verbandkasten, der Erste-Hilfe-Koffer oder die Erste-Hilfe-Tasche dient in Notfällen der Erstversorgung an Unfallstellen. Damit in Notfällen schnell Erste-Hilfe geleistet werden kann, muss der Verbandskasten nicht nur schnell erreichbar sein, sondern auch das ordnungsgemäße Verbandsmaterial beinhalten

 Gut zu wissen...

In regelmäßigen Abständen ist die Mindesthaltbarkeit des Verbandkastens zu überprüfen. Nach Ablauf der Haltbarkeit ist ein Verbandkasten bzw. die Verbandstofffüllungen zu erneuern. Auch der Ort der Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Kastens ist zu berücksichtigen. Ein Verbandskasten muss vor schädigenden Einflüssen wie Verunreinigungen, Nässe und extremen Temperaturen geschützt sein. Im Notfall ist schnelle Reaktion entscheidend. Ein gut erreichbarer Aufbewahrungsort des Verbandkastens muss mit eindeutig sichtbaren Hinweisschildern gekennzeichnet sein.

Für Verbandkästen gibt es spezielle Wandhalterungen zum Aufbewahren bzw. Befestigen der Erste-Hilfe Kästen

Neben den üblichen Verbandkästen sind auch Erste-Hilfe Taschen auf dem Markt verfügbar. Dank der kompakten Größe und Form eignen sich diese für unterwegs und für den privaten Gebrauch. 

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