Sicher und sichtbar mit Warnweste
Alle Menschen, die in verkehrsnahen Bereichen, an befahrenen Straßen oder in Risikobereichen wie Schienenverkehr und Baustellen arbeiten, sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Warnschutzkleidung zu tragen. Auch für Personen, die sich aktiv oder passiv im Verkehr und Gefahrenbereichen aufhalten, ist das Tragen bzw. Mitführen einer Warnweste wichtig. Seit Juli 2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht, die vorschreibt, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Diese Mitführpflicht einer Warnweste ist für alle in Deutschland zugelassenen privaten und gewerblichen Fahrzeuge bindend.
Ob eine Tragepflicht oder eine Mitführpflicht im Fahrzeug gefordert ist, die Anschaffung von Warnwesten für Gewerbenutzende und Privatpersonen ist notwendig. In dieser Kategorie finden Sie eine Auswahl an Warnwesten sowie Informatives zum Thema Warnschutzweste und zur Warnwestenpflicht.
Artikel 1-11 von 11
Die Warnweste und das Mindestmaß an Sichtbarkeit
Die Aufgabe der Warnweste ist, die Sichtbarkeit des Trägers für die Umwelt in dunkler und schlecht beleuchteter Umgebung bereits aus der Ferne zu erhöhen. Bei Warnwesten sind die Leuchtfarben gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Wesentliche Funktion der Sicherheitsweste ist, dass bei schlechter Sicht in der Dunkelheit und bei Tageslicht ausreichend durch die Farbe und Reflexstreifen Licht reflektiert wird.
Eine Beschichtung der Weste mit fluoreszierenden Leuchtstoffen und retroreflektierenden Streifen ermöglichen die signalleuchtenden Reflexionen. Die fluoreszierenden Leuchtpigmente sind verantwortlich für die Lichtreflexion bei Tageslicht. Die reflektierenden Streifen ermöglichen das Zurückwerfen von Lichtquellen in der Dunkelheit.
Die EN ISO 20471 (vormals DIN EN 471) kategorisiert die Mindestflächen des fluoreszierenden Hintergrundmaterials und des retroreflektierenden Materials in 3 Bekleidungsklassen:
- Warnkleidung Klasse 1
Fluoreszierendes Material - 0,80 m2
Reflektierendes Material - 0,20 m2 - Warnkleidung Klasse 2
Fluoreszierendes Material - 0,50 m2
Reflektierendes Material - 0,13 m2 - Warnkleidung Klasse 3
Fluoreszierendes Material - 0,14 m2
Reflektierendes Material - 0,10 m2
Dabei ist für die Nutzung im Straßenverkehr bzw. für Warnwesten im Fahrzeug die Klasse 2 (mittel) relevant. Bei der gewerblichen Nutzung ist je nach Risikobereich die höchste Schutzstufe 3 erforderlich. Darüber hinaus müssen die umlaufenden Reflexstreifen der Weste mindestens 5 cm breit sein und eine 360°-Sichtbarkeit gewährleisten. Die Warnschutzwesten werden mit horizontal laufenden Reflexstreifen angeboten. Nach der neuen EN ISO 20471 müssen zusätzlich auch vertikale Reflektorstreifen, über Brust, Schultern und Rücken verlaufen.
Die Haltbarkeit der Warnweste
Die Nutzung der Weste im Beruf bringt Verschmutzungen mit sich. Um die Sichtbarkeit der Sicherheitsweste zu gewährleisten, darf die Leuchtkraft durch Schmutz nicht beeinträchtigt werden. Daher ist darauf zu achten, wie und vor allem wie oft eine Warnschutzweste gereinigt werden darf. Diese Informationen sind vom Hersteller angegeben und sollten daher dringend berücksichtigt werden. Denn durch zu häufiges Waschen, aber auch durch falsche Lagerung oder lange Lagerzeiten kann die Leuchtintensität nachlassen und somit die Schutzwirkung verloren gehen. Prüfen Sie daher regelmäßig die Warnwesten auf Verunreinigungen, Verschleißerscheinungen und achten Sie vor allem auf die angegebene Haltbarkeit, damit die Sicherheit nicht verloren geht. Denn Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter sind mit einer unzureichenden Warnweste nicht auffallend genug sichtbar und somit nicht sicher!
Warnwesten auch ohne Warnwestenpflicht?
Unterschiedlich in den EU-Ländern ist die Warnwesten-Pflicht und die Vorschrift des Mitführens und Tragens einer Warnweste. Deutschland und einige andere EU-Länder schreiben das Mitführen und Tragen einer Warnweste für Motorradfahrer nicht vor. Obwohl für diese, speziell sensible Verkehrsteilnehmergruppe, gute Sichtbarkeit enorm wichtig ist. Viele verantwortungsbewusste Motorradfahrer tragen trotzdem in Deutschland während der Fahrt eine Warnweste, um sich ausreichend zu schützen. Motorradfahrer, die nachstehende Länder bereisen, sollten aufgrund der bestehenden Warnwestenpflicht eine Motorrad Warnweste in der Motorradausrüstung mitführen:
- Belgien
- Bulgarien
- Frankreich
- Norwegen
- Slowakei
- Ungarn
Für jeden Autofahrer, der ins europäische Ausland fährt, ist es sinnvoll, sich vorab über die bestehenden Vorschriften der Warnwestenpflicht zu informieren. Die Vorschriften können je nach Land in Bezug auf die Tragepflicht, Mitführpflicht und Farbe variieren. Bei der Auswahl der Farbe ist man im europäischen Ausland mit einer Pannenweste in Gelb gut beraten, da diese überwiegend vorgeschrieben ist. In einigen Ländern wie Finnland, Kroatien oder Rumänien sind auch Westen in Gelb und Orange einsetzbar.
Darüber hinaus ist in Sport und Freizeit das Tragen einer Warnweste auch ohne bestehende Pflicht empfehlenswert. Jogger und Radfahrer sind bei schlechter Sicht leicht zu übersehen. Ebenso sorgt eine Warnweste im Reitsport und auf der Jagd für gute Erkennbarkeit. Daher sollten Personen, die sich bei Sport- und Freizeitaktivitäten in Gefahrenbereichen aufhalten, mit einer Warnweste schützen.
Prüfen Sie vor dem Kauf, welche Kriterien für Ihren Schutz entscheidend sind. Bei Fragen beraten unsere Fachhändler Sie gerne.